Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes

28. Januar 2021

Zum Erhalt, zum Ausbau und zur Stärkung des Gastgewerbes vor dem Hintergrund der COVID 19-Pandemie gewährt das Land Rheinland-Pfalz auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d. h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank www.isb.rlp.de

mehr lesen pdf: Infoblatt Sonderprogramm Gastgewerbe

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